Ausbildung und Prüfung bei Kl.AM

Für einen Mopedführerschein muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Bei einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten kann der Mopedführerschein schon ab 15 Jahren erhalten werden. Frühestens kann man die Mopedausbildung 2 Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen. Bei der Ausbildung muss eine Theorieprüfung (ist eine Computerprüfung) abgelegt werden, keine Fahrpraxisprüfung! Es sind 6 Unterrichtseinheiten Theorie, 6 Einheiten praktische Schulung am Übungsplatz sowie 2 Unterrichtseinheiten praktische Schulung im öffentlichen Verkehr zu absolvieren.
Wir fahren 5 Einheiten am Übungsplatz und 3 Fahreinheiten im Straßenverkehr!

Was darf ich mit der Klasse AM lenken?

Ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h mit einem Antriebsmotor, der, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von höchstens 50 cm³ hat.

Der Weg zum Schein bei Kl.AM

Seit 2013 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine für die Klasse AM ausgestellt! Du erhältst nach abgeschlossener Ausbildung von der Fahrschule einen vorläufigen Führerschein (4 Wochen gültig – ein amtlicher Lichtbildausweis ist bei deinen Ausfahrten mitzuführen!) und einen Zahlschein für die behördlichen Gebühren über € 60,50 (für den Scheckkartenführerschein). Nach Bezahlung der Gebühren wird dir dein Scheckkartenführerschein via Post innerhalb von 7-10 Tagen zugesandt.

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