Klasse A1
Was darf ich mit der Klasse A1 lenken?
Motoräder mit maximal 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg
Mindestalter: man kann mit 15½ Jahren beginnen, Computerprüfung ablegen (sowohl das Kl.A Modul als auch das Grundwissenmodul, d.h. man muss dieses Modul beim Kl.B Führerschein nicht nochmals ablegen!), 14 Fahreinheiten in der Fahrschule, die Fahrpraxisprüfung ist ab 16 Jahren möglich.
Weiters muss man ein Fahrsicherheitstraining A1 (zwischen 2. und 12. Monat nach der Prüfung) und eine Perfektionsfahrt A1 (zwischen 4. und 14. Monat nach der Prüfung) absolvieren.
Klasse A2
Was darf ich mit der Klasse A2 lenken?
Motoräder mit maximal 35 kW, 0,2 kW/kg
Mindestalter: man kann mit 17½ Jahren beginnen, Computerprüfung ablegen (sowohl das Kl.A Modul als auch das Grundwissenmodul, wenn der K.B oder Kl.F Führerschein schon vorhanden ist, nur das Kl.A Modul), 14 Fahreinheiten in der Fahrschule, die Fahrpraxisprüfung ist ab 18 Jahren möglich.
Weiters muss man ein Fahrsicherheitstraining A2 (zwischen 2. und 12. Monat nach der Prüfung) und eine Perfektionsfahrt A2 (zwischen 4. und 14. Monat nach der Prüfung) absolvieren.
Klasse A
Was darf ich mit der Klasse A lenken?
Alle Motoräder.
Mindestalter: man kann mit 23½ Jahren beginnen, Computerprüfung ablegen (bei Ergänzern nur das Kl.A Modul), 14 Fahreinheiten in der Fahrschule, die Fahrpraxisprüfung ist ab 24 Jahren möglich. Personen, die bei Antragstellung auf Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse A das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, haben zusätzlich 2 Fahrlektionen (also insgesamt 16) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu absolvieren, wobei speziell der Umgang mit schweren Motorrädern der Klasse A trainiert und Risikokompetenz mit diesen Fahrzeugen vermittelt wird.
Weiters muss man ein Fahrsicherheitstraining A (zwischen 2. und 12. Monat nach der Prüfung) und eine Perfektionsfahrt A (zwischen 4. und 14. Monat nach der Prüfung) absolvieren.
Umstieg von Kl.A1 auf Kl.A2
Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch entweder
- einer Fahrpraxisprüfung oder
- 7 Stunden Fahrtraining in der Fahrschule.
Sie müssen in diesem Fall nur einmal das Fahrsicherheitstraining und die Perfektionsfahrt absolvieren.
Umstieg von Kl.A2 auf Kl.A
Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch entweder
- einer Fahrpraxisprüfung oder
- 7 Stunden Fahrtraining in der Fahrschule.
Sie müssen in diesem Fall nur einmal das Fahrsicherheitstraining und die Perfektionsfahrt absolvieren.